Zum Inhalt springen

Einer der Grundsteine des Jugendparlaments

Was haben Horst Seehofer und Meryl Streep gemeinsam? Richtig, beide wurden vor 75 Jahren geboren und das macht sie so alt wie unser Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wurde das deutsche Grundgesetz offiziell verabschiedet und auch bis ins Jahre 2024 beibehalten. Der Weg dahin war nicht einfach: nach dem zweiten Weltkrieg schien eine eigene Verfassung angesichts der Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen noch fern; es war lange unklar, ob Deutschland überhaupt freiheitlich-demokratisch neu aufgebaut und zu einem unabhängigen Staat werden sollte und konnte. Doch trotz aller Schwierigkeiten und Hürden feiern wir heute 75 Jahre Grundgesetz, das seitjeher das Herz der Bundesrepublik bildet, und in dem unsere Grundsätze, Rechte und Prinzipien festgeschrieben sind. Natürlich hat das auch eine große Bedeutung für unser Jugendparlament, das ohne viele der Zusicherungen des Grundgesetzes – wir sagen das mal ganz direkt – nicht existieren könnte.


Doch erstmal zur Geschichte des Grundgesetzes und zu seiner Bedeutung: Der Zweite Weltkrieg ist vorbei und das nationalsozialistische Regime in seiner gesamten Struktur aufgelöst. Im Westen des Landes besetzen Frankreich, England und die USA Deutschland, im Osten ist es die Sowjetunion. Im Jahre 1948 kommt es schließlich bei der Londoner Sechs- Mächte-Konferenz dazu, dass Westdeutschland den Aufruf erhält, sich als einen föderalen Staat neu zu begründen. Damit das auch funktionieren kann, werden den Ministerpräsidenten von Westdeutschland die sogenannten „Frankfurter Dokumente“ übergeben, die sie dazu ermächtigen, für den neuen Staat eine Verfassung herauszuarbeiten.
Also setzt sich die deutsche Politik an einen Tisch und tagt einmal vom 08. Juli bis zum 10. Juli und einmal am 20. Juli 1948 und verabschiedet nach langem hin und her mit den USA, Frankreich und England die Koblenzer Beschlüsse. Darin akzeptieren die Ministerpräsidenten Westdeutschlands die Forderung, einen westdeutschen Staat zu gründen, lehnen es jedoch ab, eine wirkliche Verfassung herauszuarbeiten.


Ein wichtiges Ziel der westdeutschen Politik war es, die Wiedervereinigung mit dem Osten niemals auszuschließen und immer anzustreben. Würde man nun eine wirkliche Verfassung des Weststaates herausarbeiten, wäre die Abgrenzung vom Osten und das separate Existieren der zwei deutschen Länder final und festgeschrieben; das wollte man unbedingt vermeiden. Die „Verfassung“ soll also eher temporär gedacht werden, sodass sie bei einer Wiedervereinigung jederzeit wieder aufgehoben werden kann, und erhält demnach auch einen anderen Namen: Grundgesetz. Ebenso wird keine verfassungsgebende Versammlung, sondern ein „Parlamentarischer Rat“ einberufen, um das Grundgesetz herauszuarbeiten.


Daraufhin werden vorerst im August 1948 erste wichtige Punkte des Grundgesetzes gesammelt, danach tagt ebenjener parlamentarische Rat bis in den Mai 1949; denn genau in diesem Monat wird der finale Entwurf des Grundgesetzes vom Rat angenommen. Schließlich stimmen noch die damaligen Bundesländer vom 18. bis zum 20. Mai 1949 über das Grundgesetz ab, sodass es am 23. Mai 1949 offiziell verabschiedet werden kann.
Tatsächlich wurde die Gültigkeit des Grundgesetzes bei der Wiedervereinigung 1990 nicht aufgehoben, sondern beibehalten und es selbst bis ins Jahre 2024 nur minimal geändert. Somit ist es zur finalen Verfassung Deutschlands geworden und wir richten uns auch heute nach seinen Gesetzen und Prinzipien. Schon 1948 war es von enormer Bedeutung, dass Westdeutschland zu einem freiheitlich-demokratischen Staat formiert wird; es soll ein von der Bevölkerung direkt gewähltes Parlament geben, die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit werden verschärft, das Bundesverfassungsgericht soll die Demokratie und die Bevölkerung des Landes schützen, die Grund- und Menschenrechte erhalten eine enorme Bedeutung, ein geeintes Europa wird angestrebt und Gleichheit und Gleichberechtigung festgehalten.


Besonders eines sticht heraus: nach den Erfahrungen mit den Nationalsozialisten, dem Holocaust und dem Umsturz der Demokratie innerhalb der Weimarer Republik soll die Demokratie besser geschützt werden; sie soll wehrhaft werden.
Genau hier wird es auch für unser Jugendparlament interessant. Wie oben erwähnt, sichert uns das Grundgesetz zu, in einem demokratischen Staat zu leben, in dem jeder Bürgerin die Politik also mit-gestalten und mit-bestimmen darf.
Eben darauf bauen wir als Initiative auch auf. Wir tragen das Ganze zwar noch etwas weiter, indem wir uns dafür einsetzen, dass vor allem Jugendliche einen Ort der aktiven Mitgestaltung der Politik erhalten, die Grundsätze durch, mit und für die wir aber arbeiten, bleiben die, die im Grundgesetz festgeschrieben sind.
Denn würden wir in einem Land leben, das uns die Demokratie in der eigenen Verfassung nicht zusichert oder sie nicht einmal enthält, wäre jede Grundlage des Jugendparlaments abgeschafft. Da, wo keine Demokratie herrscht, würden keine wirklichen Parlamente von allen Bürger*innen gewählt, und genau da dürften sicherlich keine Jugendlichen demokratisch an der Politik in Form eines Jugendparlaments teilhaben, bzw. dürfte sich keine Initiative dafür gründen. Glücklicherweise wird das Jugendparlament in seinen grundsätzlichen und demokratischen Bemühungen vom Grundgesetz getragen;
genau deswegen ist es so wichtig für uns.


Aber noch mal zurück: Diese Wörter „wehrhafte Demokratie“ haben wir schließlich in letzter Zeit bestimmt mal gehört.
Genauso, wie es wichtig ist, dass Deutschland von Grund auf demokratisch ist, ist es wichtig, dass genau das nicht gekippt werden kann und unsere Initiative zusammen mit der Demokratie nicht den Bach runter geht. Gerade in Zeiten, in denen es in bestimmten politischen Kreisen eine wachsende Ablehnung gegen die Demokratie und einen offeneren Widerstand gegen die in unserem Grundgesetz festgeschriebenen Grundsätze gibt, – auf die wir uns als Initiative und als späteres Jugendparlament auch berufen – wird es umso bedeutsamer, dass unsere Demokratie geschützt ist.
Allerdings bietet sich uns das Grundgesetz auch als Vorbild an. Das Jugendparlament wird nämlich seine eigene kleine Verfassung, die „Satzung“ genannt wird, besitzen. Darin werden unsere Grundsätze und Rechte für das zukünftige Jugendparlament geregelt, die die Arbeit der Parlamentsmitglieder noch lange prägen wird. Momentan arbeiten wir noch an dieser Satzung, bald wird sie allerdings fertiggestellt; dazu findet ihr auch einen Post auf Instagram, schaut da gerne vorbei!


Das Grundgesetz stellt also einen der vielen Grundsteine unserer Arbeit dar, weswegen dieser Tag des 75-jährigen Jubiläums für uns als Initiative des Jugendparlaments so wichtig ist.
Wir haben auch auf Instagram ein Video zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes hochgeladen :).
Außerdem: wenn euch das Thema der Satzung oder auch einfach das Jugendparlament interessiert, kommt gerne bei uns vorbei. Wir treffen uns jeden Donnerstag um 17:30 Uhr im Haus der Jugend!